26. 02 2009
Bern, 24.02.2009 300.1.28.2008
Zirkular D. 3, 6
Erdnüsse, Nüsse oder Erbsen mit gebackener
Teighülle (Knabbergebäck / Snacks)
Derartige Produkte weisen aufgrund der gebackenen Teighülle den Charakter
einer Backware auf.
Knabbergebäck (Snacks) aus gerösteten Erdnüssen, Nüssen, Kürbiskernen, Erbsen und
dgl. mit einem mehr oder weniger vollständigen, zusammenhängenden Überzug aus gebackenem
oder frittiertem und meist gewürztem Teig, werden gemäss langjähriger Praxis
der Oberzolldirektion als Backwaren in die Tarifnummer 1905 eingereiht. Es handelt sich
dabei nicht um geröstete Erzeugnisse im Sinne der Tarifnummern 2008 bzw. 2005.
Das D.4 wird bei nächster Gelegenheit ergänzt.
26. 02 2009 um 10:58
Klingt für mich nach Erfolg versprechender Methode, sich derartige Cochonneries abzugewöhnen:
26. 02 2009 um 13:15
was jetzt – verwaltungsjargon oder wasabinüssli?
27. 02 2009 um 07:20
Das geht so: Immer, wenn man versucht ist, Wasabinüssli und ähnliches Geback zu schnausen, lese man sich vorgängig das Zirkular laut vor. Müsste einigermassen nebenwirkungsfrei wirken.