im hiesigen parlament wird seit 5 jahren ein schutzmechanismus gesucht, der a priori menschen vor gefährlichen hunden schützen soll. nach viel knurren und zähnefletschen kommt es möglicherweise noch dieses jahr zu einer abstimmung über die verfassungsgrundlage, die so ein “hundegesetz” nämlich auch noch braucht. auf jeden fall über diese grundlage sind sich die beiden kammern inzwischen einig.
wie ihr seht, habe ich aber gottseidank andere probleme. wer schützt die maus (tier) vor karlimaz (gefährliches tier) und mich wiederum vor der spontan herunter in meinen ausschnitt fallenden maus? immerhin ist ihr refuge meine schlafzimmertüre. daher: verfassungsartikel unbedingt ja stimmen!



